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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 9/10 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M…,
gegen | die Zurückweisung seines Wahleinspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 - EuWP 30/09 - |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns
am 25. Mai 2011 beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.
Voßkuhle | Di Fabio | Mellinghoff |
Lübbe-Wolff | Gerhardt | Landau |
Huber | Hermanns |