Aufgaben, Verfahren und Organisation

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Anlage zum Beschluss vom 10. November 2010

Präsident Voßkuhle

BVR Di Fabio

BVR Mellinghoff

BVRin Lübbe-Wolff

I.

I.

I.

I.

Recht des öffentlichen Dienstes, einschließlich Verfahrensrecht

Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Europarecht von erheblicher Bedeutung sind

Abgaben-  und Steuerrecht, einschließlich Verfahrensrecht

Maßnahmen im Vollzug von
Untersuchungshaft

Personalvertretungsrecht

Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Völkerrecht von erheblicher Bedeutung sind

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht

Maßnahmen im Vollzug von Strafhaft

Parlamentsrecht einschließlich der Vorlagen nach § 36 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes 

Auslieferungsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Maßnahmen im Vollzug von Unterbringungen

Petitionsrecht

Klageerzwingungsverfahren

Maßnahmen nach dem 1. Buch, 8. Abschnitt StPO in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Maßnahmen im Vollzug von sonstigen Freiheitsentziehungen

Gnadensachen

Privat- und Nebenklage

Wahlrecht, soweit bis zum 15.11.2010 als Berichterstatter zugeteilt

Finanzverfassungs-  und Haushaltsrecht

Materielles und formelles Strafvollstreckungsrecht
(Anfangsbuchstaben A bis K): Verfahren, die bis 15.11.2010 zugestellt wurden

Staatskirchenrecht, einschließlich des Rechts der Dienstverhältnisse zu Religionsgesellschaften und des zugehörigen Disziplinarrechts

 

Staatsangehörigkeitsrecht

 

Kommunalrecht, insbesondere
Verfassungsbeschwerden gemäß
§ 91 BVerfGG, soweit bis zum 15.11.2010 als Berichterstatter zugeteilt

 

Vertriebenenrecht

 

Allgemeines Zivilrecht
(Endziffern 2, 3, 4)

 

Verfahren in der Zuständigkeit des Zweiten Senats, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

 

 

 

Allgemeines Zivilrecht
(Endziffern 1, 5)

 

 

 

 

II.

II.

II.

II.

Organstreitigkeiten nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (§ 13 Nr. 5 BVerfGG), sofern sie überwiegend den Umfang der Rechte und Pflichten der Parlamente und ihrer Organteile betreffen

Organstreitigkeiten nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (§ 13 Nr. 5 BVerfGG), soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Wahlprüfungsbeschwerden nach Artikel 41 Abs. 2 GG (§ 13 Nr. 3 BVerfGG), soweit bis zum 15.11.2010 als Berichterstatter zugeteilt

Normenkontrollverfahren nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 GG (§ 13 Nr. 6a, 6b BVerfGG)

Öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 GG (§ 13 Nr. 8 BVerfGG), soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Völkerrechtsqualifizierungsverfahren nach Artikel 100 Abs. 2 GG (§ 13 Nr. 12 BVerfGG)

 

Organstreitigkeiten nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (§ 13 Nr. 5 BVerfGG) und öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 GG (§ 13 Nr. 8 BVerfGG), sofern sie Finanzverfassungs-  und Haushaltsrecht betreffen

Öffentlichrechtliche Streitigkeiten zwischen verschiedenen Ländern nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 GG (§ 13 Nr. 8 BVerfGG), soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

 

 

Bund/Länderstreitigkeiten nach Artikel 84 Abs. 4 Satz 2, Artikel 93 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GG (§ 13 Nr. 7 und 8 BVerfGG), soweit sie Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht betreffen

 

 

 

Verfahren in der Zuständigkeit des Zweiten Senats, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

 

 

 

 

 

 

BVR Gerhardt

BVR Landau

BVR Huber

BVRin Hermanns

I.

I.

I.

I.

Asylrecht

Strafrecht

Materielles und formelles Strafvollstreckungsrecht, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Zwangsvollstreckungsrecht

Aufenthaltsrecht

Strafverfahrensrecht, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Freiwillige Gerichtsbarkeit, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft  einschließlich einstweilige Unterbringungen nach
§ 126a StPO

Parteienrecht

 

Wohnungseigentumsrecht

Wiederaufnahme des Strafverfahrens (4. Buch StPO) einschließlich der Rehabilitierungs- und Kassationsverfahren

Wahlrecht, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

 

Wehr- und Ersatzdienstrecht, einschließlich Unterhalts-sicherungsrecht

Aus dem Strafverfahrensrecht:
Wiedereinsetzung

Berufs- und Ausbildungsrecht

 

Kommunalrecht, insbesondere
Verfassungsbeschwerden gemäß
§ 91 BVerfGG,  soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Waffenrecht

Mietrecht

 

Zentralregistersachen

Insolvenzrecht

 

 

Allgemeines Zivilrecht
(Endziffern 0, 6, 7)

Allgemeines Zivilrecht
(Endziffern 8, 9)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.

II.

II.

II.

Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien nach Artikel 21 Abs. 2 GG (§ 13 Nr. 2 BVerfGG)

Verfahren zur Feststellung des Fortgeltens von Recht als Bundesrecht nach Artikel 126 GG
(§ 13 Nr. 14 BVerfGG)

Bund/Länderstreitigkeiten nach Artikel 84 Abs. 4 Satz 2, Artikel 93 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GG (§ 13 Nr. 7 und 8 BVerfGG), soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

Verfahren zur Feststellung der Verwirkung von Grundrechten nach Artikel 18 GG (§ 13 Nr. 1 BVerfGG)

Organstreitigkeiten nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (§ 13 Nr. 5 BVerfGG) und öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 GG (§ 13 Nr. 8 BVerfGG), sofern sie den verfassungsrechtlichen Status politischer Parteien oder das Wahlrecht betreffen

 

 

 

Wahlprüfungsbeschwerden nach Artikel 41 Abs. 2 GG (§ 13 Nr. 3 BVerfGG), soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist

 

 

 

Anklagen gegen den Bundes-präsidenten nach Artikel 61 GG (§ 13 Nr. 4 BVerfGG)

 

 

 

Richteranklagen nach Artikel 98 Abs. 2 und 5 GG (§ 13 Nr. 9 BVerfGG)