Aufgaben, Verfahren und Organisation

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 2. Dezember 2009

B e s c h l u s s

Für das Geschäftsjahr 2010 werden gemäß § 15a Abs. 1 und 2 BVerfGG drei Kammern in folgender Besetzung gebildet:

1. Kammer Präsident Papier
BVR Eichberger
BVR Masing
2. Kammer BVRin Hohmann-Dennhardt
BVR Gaier
BVR Kirchhof
3. Kammer Präsident Papier
BVR Bryde
BVR Schluckebier

Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten:

  1. für die Mitglieder der 1. Kammer die Mitglieder der 3. Kammer, sodann die Mitglieder der 2. Kammer,
  2. für die Mitglieder der 2. Kammer die Mitglieder der 1. Kammer, sodann die Mitglieder der 3. Kammer,
  3. für die Mitglieder der 3. Kammer die Mitglieder der 2. Kammer, sodann die Mitglieder der 1. Kammer,

jeweils mit dem zuletzt genannten Mitglied beginnend, als Stellvertreter ein.

Jede der drei Kammern ist für die Verfassungsbeschwerden und die Entscheidungen nach § 81a BVerfGG aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig. Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden und der Entscheidungen nach § 81a BVerfGG aus dem Dezernat von Präsident Papier ist jedoch nur die 3. Kammer zuständig.

Papier Hohmann-Dennhardt Bryde
Gaier Eichberger Schluckebier
Kirchhof Masing