Aufgaben, Verfahren und Organisation

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Gesamtübersicht

über die originären Sachgebiete gem. I. 1 des
Geschäftsverteilungsbeschlusses des Ersten Senats vom 10. Dezember 2008
für das Geschäftsjahr 2009

Vorsitzender des Senats
Präsident Papier

BVR Hohmann-Dennhardt

BVR Bryde

BVR Gaier

I.

  1. Öffentliches Umweltschutzrecht,
  2. Verfahren über Beeinträchtigungen von Grundstückseigentum (mit Ausnahme finanzieller Lasten), die sich auf öffentliches Recht stützen, soweit nicht die Dezernate BVR Eichberger oder BVR Schluckebier zuständig sind,
  3. Recht des geistigen Eigentums,
  4. Erbrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Familienrecht,
  2. Namensrecht,
  3. Personenstandsrecht,
  4. Transsexuellenrecht,
  5. Kinder- und Jugendhilferecht,
  6. Betreuungsrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Arbeitsrecht (einschließlich betrieblicher Altersversorgung),
  2. Recht der Arbeitnehmerüberlassung,
  3. Mutterschutzrecht, soweit es nicht zum Sozialrecht gehört,
  4. Vereinigungsfreiheit
    - Art. 9 GG -,
  5. Hochschulrecht (einschließlich Promotions- und Habilitationsrecht, nicht jedoch sonstiges Hochschulausbildungs- und Hochschulprüfungsrecht),
  6. Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre - Art. 5 Abs. 3 GG -,
  7. Petitionsrecht
    - Art. 17 GG -, (Eingänge bis zum 1. Januar 2009),
  8. Bundeskindergeldgesetz
  9. Dienst- und Werkvertragsrecht, soweit nicht das Dezernat Gaier zuständig ist, für alle Eingänge ab dem 1. Januar 2009.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der selbständig und vorwiegend persönlich ausgeübten Berufe, soweit es in den Verfahren (zumindest auch) um die Auslegung des Art. 12 GG geht.
    Solche Berufe sind:
    1. die klassischen freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Notare),
    2. andere selbständig, vorwiegend persönlich ausgeübte Berufe (z.B. Makler, Hebammen, Landwirte, Handwerker),
  2. Ausbildungs- und Prüfungsrecht (auch an Hochschulen, nicht jedoch im Rahmen des allgemeinen Schulrechts - vgl. Dezernat BVR Schluckebier),
  3. Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
  4. Wettbewerbsrecht (UWG, GWB), soweit nicht die Zuständigkeit des Dezernats BVR Masing begründet ist, für Eingänge ab dem 1. April 2008.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

 


 

Zu den aufgeführten Sachgebieten gehören auch die Verfahren, in denen Rügen aus Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG überwiegen.
Ist ein Richter für ein bestimmtes Grundrecht zuständig und wird in einem Verfahren überwiegend die Verletzung dieses Grundrechts gerügt, so ist ihm das Verfahren zuzuteilen.

 

BVR Eichberger

BVR Schluckebier

BVR Kirchhof

BVR Masing

I.

  1. Steuerrecht,
  2. Abgabenrecht (einschließlich Abgabenrecht von Verbänden),
  3. Erschließungsrecht,
  4. Regulierungsrecht (Telekommunikation, Post, Eisenbahnen) für alle Eingänge ab dem 1. Januar 2009,
  5. Bau- und Bodenrecht,
  6. Bergrecht,
  7. Fachplanungsrecht (außer Luftverkehrs- und Kernenergierecht),
  8. Raumordnungsrecht,
  9. Natur- und Landschaftsschutzrecht,
  10. Enteignungsrecht,
  11. Flurbereinigungsrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Art. 4 Abs. 1 und 2 GG -,
  2. Schulrecht (einschließlich des Privatschulrechts - Art. 7 GG - und einschl. des Prüfungs- und Versetzungsrechts im Rahmen des Schulrechts, jedoch nicht Prüfungen für das Lehramt an Schulen),
  3. Grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit (insbesondere Vermögensgesetz, Investitionsvorranggesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Sachenrechtsänderungsgesetz, Schuldrechtsänderungs¬gesetz, Landwirtschaftsanpassungsgesetz)
  4. Gesellschaftsrecht, einschließlich Genossenschaftsrecht; Recht des Versicherungswesens; Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht; Kreditrecht einschließlich des Rechts der Sicherungen, für alle Eingänge ab dem 25. April 2006.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

Sozialrecht (soweit nicht die Dezernate BVR Bryde - Bundeskindergeldgesetz - und BVR Gaier - z.B. Kassenarztrecht etc. - zuständig sind)

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der freien Meinungsäußerung, Rundfunk- und Pressefreiheit
    - Art. 5 Abs. 1 GG -,
  2. Versammlungsfreiheit / Demonstrationsrecht
    - Art. 8 GG -,
  3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    - Art. 2 Abs. 1 GG -,
  4. Recht des Datenschutzes,
  5. Wettbewerbsrecht (UWG; GWB), soweit die Rüge der Verletzung des Art. 5 Abs. 1 GG von erheblicher Bedeutung ist.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind