Aufgaben, Verfahren und Organisation

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 11. September 2007

B e s c h l u s s

Für den Rest des Geschäftsjahres 2007 werden ab der Ernennung des Richters / der Richterin N.N. gemäß § 15 a Abs. 1 und 2 BVerfGG drei Kammern in folgender Besetzung gebildet:

1. Kammer Präsident Papier
BVRin Hohmann-Dennhardt
BVR Hoffmann-Riem
2. Kammer BVR Bryde
BVR Eichberger
BVR Schluckebier
3. Kammer Präsident Papier
BVR Gaier
BVR N.N.

Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten:

  1. für die Mitglieder der 1. Kammer die Mitglieder der 3. Kammer, sodann die Mitglieder der 2. Kammer,
  2. für die Mitglieder der 2. Kammer die Mitglieder der 1. Kammer, sodann die Mitglieder der 3. Kammer,
  3. für die Mitglieder der 3. Kammer die Mitglieder der 2. Kammer, sodann die Mitglieder der 1. Kammer,

jeweils mit dem zuletzt genannten Mitglied beginnend, als Stellvertreter ein.

Jede der drei Kammern ist für die Verfassungsbeschwerden und die Entscheidungen nach § 81 a BVerfGG aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig. Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden und der Entscheidungen nach § 81 a BVerfGG aus dem Dezernat von Präsident Papier ist jedoch nur die 3. Kammer zuständig.

Papier Steiner Hohmann-Dennhardt
Hoffmann-Riem Bryde Gaier
Eichberger Schluckebier