Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2006 - Erster Senat - Kammerbesetzung

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 04. April 2006

B e s c h l u s s

Für das Geschäftsjahr 2006 werden ab dem Dienstantritt des Richters/der Richterin N.N. gemäß § 15 a Abs. 1 und 2 BVerfGG drei Kammern in folgender Besetzung gebildet:

1. Kammer Präsident Papier
BVRin Hohmann-Dennhardt
BVR Hoffmann-Riem
2. Kammer BVRin Haas
BVR Bryde
BVR/in N.N.
3. Kammer Präsident Papier
BVR Steiner
BVR Gaier

Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten:

  1. für die Mitglieder der 1. Kammer die Mitglieder der 3. Kammer, sodann die Mitglieder der 2. Kammer,
  2. für die Mitglieder der 2. Kammer die Mitglieder der 1. Kammer, sodann die Mitglieder der 3. Kammer,
  3. für die Mitglieder der 3. Kammer die Mitglieder der 2. Kammer, sodann die Mitglieder der 1. Kammer,

jeweils mit dem zuletzt genannten Mitglied beginnend, als Stellvertreter ein.

Jede der drei Kammern ist für die Verfassungsbeschwerden und die Entscheidungen nach § 81 a BVerfGG aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig. Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden und dieser Entscheidungen aus dem Dezernat von Präsident Papier ist jedoch nur die 3. Kammer zuständig.

Papier Haas Hömig
Steiner Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem
Bryde Gaier