Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2006 - Erster Senat - Anlage

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Gesamtübersicht

über die originären Sachgebiete gem. I. 1 des
Geschäftsverteilungsbeschlusses des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005
für das Geschäftsjahr 2006

Vorsitzender des Senats
Präsident Papier

BVRin Haas

BVR Hömig

BVR Steiner

I.

  1. Öffentliches Umweltschutzrecht,
  2. Verfahren über Beeinträchtigungen von Grund-stückseigentum (mit Ausnahme finanzieller Lasten), die sich auf öffentliches Recht stützen, soweit nicht die Dezernate BVRin Haas oder BVR Hömig zuständig sind,
  3. Recht des geistigen Eigentums,
  4. Erbrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Steuerrecht,
  2. Kommunalabgabenrecht (einschließlich Abgabenrecht von Verbänden),
  3. Recht der Erschließung,
  4. Baurecht,
  5. Bodenrecht,
  6. Enteignungsrecht,
  7. Grundstücksverkehrsrecht,
  8. Städtebauliches und Fachplanungsrecht (soweit nicht öffentliches Umweltschutzrecht),
  9. Raumplanungsrecht,
  10. Natur- und Landschaftsschutzrecht,
  11. Städtisches Umlegungs- und Grenzbereinigungs-recht,
  12. Flurbereinigungsrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit- Art. 4 Abs. 1 und 2 GG -,
  2. Schulrecht (einschließlich des Privatschulrechts - Art. 7 GG - und einschl. des Prüfungs- und Versetzungsrechts im Rahmen des Schulrechts, jedoch nicht Prüfungen für das Lehramt an Schulen),
  3. Grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit (insbesondere Vermögensgesetz, Investitionsvorranggesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Sachenrechtsänderungsgesetz, Schuldrechtsänderungsgesetz, Landwirtschaftsanpassungsgesetz)

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

Sozialrecht (soweit nicht die Dezernate BVR Bryde- Bundeskindergeldgesetz - und BVR Gaier - z.B. Kassenarztrecht etc. - zuständig sind)

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

 


 

Zu den aufgeführten Sachgebieten gehören auch die Verfahren, in denen Rügen aus Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG überwiegen. Ist ein Richter für ein bestimmtes Grundrecht zuständig und wird in einem Verfahren überwiegend die Verletzung dieses Grundrechts gerügt, so ist ihm das Verfahren zuzuteilen.

 

BVRin Hohmann-Dennhardt

BVR Hoffmann-Riem

BVR Bryde

BVR Gaier

I.

Familienrecht, einschließlich mit dem Familienrecht zu-sammenhängender Fragen des

  • Namensrechts,
  • Personenstandsrechts,
  • Transsexuellengesetzes,
  • Kinder- und Jugendhilferechts,
  • Betreuungsrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der freien Meinungsäußerung, Rundfunk- und Pressefreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG -,
  2. Versammlungsfreiheit / Demonstrationsrecht - Art. 8 GG -,
  3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Art. 2 Abs. 1 GG -,
  4. Recht des Datenschutzes,
  5. Wettbewerbsrecht(UWG; GWB)

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Arbeitsrecht(einschließlich betrieblicher Altersversorgung),
  2. Recht der Arbeitnehmerüberlassung,
  3. Mutterschutzrecht,soweit es nicht zum Sozialrecht gehört,
  4. Vereinigungsfreiheit- Art. 9 GG -,
  5. Hochschulrecht (einschließlich Promotions- und Habilitationsrecht, nicht jedoch sonstiges Hochschulausbildungs- und Hochschulprüfungsrecht),
  6. Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre - Art. 5 Abs. 3 GG ,
  7. Petitionsrecht- Art. 17 GG -,
  8. Bundeskindergeldgesetz

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der selbständig und vorwiegend persönlich ausgeübten Berufe, soweit es in den Verfahren (zumindest auch) um die Auslegung des Art. 12 GG geht.
    Solche Berufe sind:
    1. die klassischen freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Notare),
    2. andere selbständig, vorwiegend persönlich ausgeübte Berufe (z.B. Makler, Hebammen, Landwirte, Handwerker),
  2. Ausbildungs- und Prüfungsrecht (auch an Hochschulen, nicht jedoch im Rahmen des allgemeinen Schulrechts - vgl. Dezernat BVR Hömig -),
  3. Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind