Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2003 - Zweiter Senat - Geschäftsverteilungs-Beschluss
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Zweiter Senat - |
Karlsruhe, den 15.07.2003 |
Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2003
Die Geschäftsverteilung wird ab dem Ausscheiden von Bundesverfassungsrichter Sommer (§ 98 BVerfGG) und der Ernennung des Bundesverfassungsrichters Gerhardt (§ 10 BVerfGG) wie folgt geändert:
I.
II.
In den übrigen Verfahrensarten erfolgt die Bestellung des Berichterstatters nach Maßgabe der aus Nr. II der Anlage ersichtlichen Verteilung.
III.
In Fällen der nicht nur kurzfristigen Dienstunfähigkeit oder der nachhaltigen Überlastung eines Richters kann abweichend von der unter I und II geregelten Geschäftsverteilung ein anderer Richter zum Berichterstatter bestellt werden.
| Hassemer | Sommer | Jentsch |
| Broß | Osterloh | Di Fabio |
| Mellinghoff | Lübbe-Wolff |