Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2002 - Zweiter Senat - Kammerbesetzung

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Zweiter Senat -

Karlsruhe, den 28.03.2002

B e s c h l u s s

Für das Geschäftsjahr 2002 werden ab dem Dienstantritt der BVRin Lübbe-Wolff gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVerfGG drei Kammern in folgender Besetzung gebildet:

1. Kammer: BVR Sommer
BVR Di Fabio
BVRin Lübbe-Wolff
2. Kammer: BVR Jentsch
BVR Broß
BVRin Lübbe-Wolff
3. Kammer: Vizepräsident Hassemer
BVRin Osterloh
BVR Mellinghoff

Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten

  1. für die Mitglieder der 1. Kammer die Mitglieder der 2. Kammer, sodann die Mitglieder der 3. Kammer,
  2. für die Mitglieder der 2. Kammer die Mitglieder der 3. Kammer, sodann die Mitglieder der 1. Kammer,
  3. für die Mitglieder der 3. Kammer die Mitglieder der 1. Kammer, sodann die Mitglieder der 2. Kammer

jeweils mit dem dienstjüngsten Mitglied (§ 8 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts) beginnend, als Stellvertreter ein.

Die 1. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81a BVerfGG) aus den Dezernaten der Richter Sommer und Di Fabio und aus dem Dezernat der Richterin Lübbe-Wolff hinsichtlich des Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig.

Die 2. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81a BVerfGG) aus den Dezernaten der Richter Jentsch und Broß und aus dem Dezernet der Richterin Lübbe-Wolff mit Ausnahme des Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig.

Die 3. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81a BVerfGG) aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig.

 

Limbach Sommer Jentsch
Hassemer Broß Osterloh
Di Fabio Mellinghoff