Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2002 - Zweiter Senat - Geschäftsverteilungs-Beschluss
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Zweiter Senat - |
Karlsruhe, den 28.03.2002 |
Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2002
Die Geschäftsverteilung wird ab dem Ausscheiden der Präsidentin Limbach (§ 98 BVerfGG) und der Ernennung der Bundesverfassungsrichterin Lübbe-Wolff (§ 10 BVerfGG) wie folgt geändert:
I.
II.
In den übrigen Verfahrensarten erfolgt die Bestellung des Berichterstatters nach Maßgabe der aus Nr. II der Anlage ersichtlichen Verteilung.
III.
In Fällen der nicht nur kurzfristigen Dienstunfähigkeit oder der nachhaltigen Überlastung eines Richters kann abweichend von der unter I und II geregelten Geschäftsverteilung ein anderer Richter zum Berichterstatter bestellt werden.
| Limbach | Sommer | Jentsch |
| Hassemer | Broß | Osterloh |
| Di Fabio | Mellinghoff |