Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2000 - Zweiter Senat - Kammerbesetzung
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Zweiter Senat - |
Karlsruhe, den 15.12.1999 |
BVR Di Fabio gehört vom Zeitpunkt seines Dienstantritts an Stelle des aus dem Amt ausscheidenden BVR Kirchhof der mit Beschluss vom 7. Dezember 1998 gebildeten 3. Kammer an.
Für das Geschäftsjahr 2000 werden gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVerfGG vier Kammern in folgender Besetzung gebildet:
| 1. Kammer | BVR Sommer BVR Broß BVR Osterloh |
| 2. Kammer | BVR Sommer BVRin Osterloh BVR Di Fabio |
| 3. Kammer | Präsidentin Limbach BVR Winter BVR Hassemer |
| 4. Kammer | Präsidentin Limbach BVR Jentsch BVR Di Fabio |
Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten:
jeweils mit dem dienstjüngsten Mitglied (§ 8 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts) beginnend, als Stellvertreter ein.
Die 1. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81 BVerfGG) aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig, bei dem Dezernat des Richters Sommer jedoch mit Ausnahme des Ausländerrechts,
die 2. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81 BVerfGG) aus dem Dezernat des Richters Sommer hinsichtlich des Ausländerrechts und aus dem Dezernat des Richters Di Fabio hinsichtlich des Ausländerrechts und des Asylrechts zuständig,
die 3. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81 BVerfGG) aus den Dezernaten der Richter Winter und Hassemer zuständig,
die 4. Kammer ist für die Verfassungsbeschwerden und Vorlagen (§ 81 BVerfGG) aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig, bei dem Dezernat des Richters Di Fabio jedoch mit Ausnahme des Ausländer- und Asylrechts.
| Limbach | Kirchhof | Winter |
| Sommer | Jentsch | Hassemer |
| Broß | Osterloh |