Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2000 - Erster Senat - Kammerbesetzung

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 08.12.1999

Beschluss

Für das Geschäftsjahr 2000 werden gemäß § 15a Abs. 1 und 2 BVerfGG drei Kammern in folgender Besetzung gebildet:

1. Kammer Vizepräsident Papier
BVR Steiner
BVR Hoffmann-Riem
2. Kammer BVR Kühling
BVR'in Jaeger
BVR Hömig
3. Kammer Vizepräsident Papier
BVR'in Haas
BVR'in Hohmann-Dennhardt

Bei Verhinderung ordentlicher Kammermitglieder treten:

  1. für die Mitglieder der 1. Kammer die Mitglieder der 3. Kammer, sodann die Mitglieder der 2. Kammer,
  2. für die Mitglieder der 2. Kammer die Mitglieder der 1. Kammer, sodann die Mitglieder der 3. Kammer,
  3. für die Mitglieder der 3. Kammer die Mitglieder der 2. Kammer, sodann die Mitglieder der 1. Kammer,

jeweils mit dem zuletzt genannten Mitglied beginnend, als Stellvertreter ein.

Jede der drei Kammern ist für die Verfassungsbeschwerden und die Anträge nach § 80 BVerfGG aus den Dezernaten ihrer ordentlichen Mitglieder zuständig. Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden und dieser Anträge aus dem Dezernat von Vizepräsident Papier ist jedoch nur die 1. Kammer zuständig.
 
 
 

Papier Grimm Kühling
Jaeger Haas Hömig
Steiner Hohmann-Dennhardt