Aufgaben, Verfahren und Organisation

Copyright © 2013 BVerfG

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 08.12.1999

Beschluss

Aufgrund des Ausscheidens von Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Grimm als Richter im Ersten Senat und der bevorstehenden Ernennung von Professor Dr. Hoffmann-Riem zu seinem Nachfolger wird die mit Beschlüssen vom 16. Dezember 1998 festgelegte senatsinterne Geschäftsverteilung für den Rest des Geschäftsjahres 1999 wie folgt geändert:

  1. Professor Dr. Hoffmann-Riem übernimmt mit seiner Ernennung zum Richter im Ersten Senat das Dezernat von Professor Dr. Grimm und tritt auch an dessen Stelle in der 1. Kammer.
     
  2. Im Ausschuss gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG wird Ordentliches Mitglied anstelle von Professor Dr. Grimm
    BVRin Jaeger,
    Stellvertreter werden
    BVRin Hess und BVR Hömig.
  3. Für die Durchführung der Voruntersuchung in den Fällen von § 38 Abs. 2, § 54 Abs. 2 und § 58 Abs. 1 BVerfGG sind in der Reihenfolge der Verfahren folgende Richter zuständig:

BVR’in Hess

BVR Hömig

BVR Kühling

BVR Steiner

BVR’ in Hohmann-Dennhardt

BVR’in Jaeger

BVR Hoffmann-Riem

Vertreter ist jeweils der in der Reihe folgende Richter.

Papier Grimm Kühling
Jaeger Haas Hömig
Steiner Hohmann-Dennhardt