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Zahlen
Zahlen sind das Kernstück einer Statistik
und Zahlen geben auch in dieser Jahresstatistik 2005 einen Überblick über den
Umfang und den Inhalt der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Bei genauerem
Hinsehen lassen die Zahlen für 2005 Folgendes zu Tage treten:
- Die Eingangszahlen sind nach einem markanten Anstieg im Jahr
2004 in etwa dem gleichen Umfang ‑ ca. 10 % (Seite 13) ‑
zurückgegangen. Seit zwei Jahren entwickelt sich die Anzahl der Erledigungen
und der Eingänge auffällig parallel, wobei die Erledigungen im Vergleich zum Anstieg
von 2003 auf 2004 nicht so stark abgenommen haben wie die Eingänge. Die über
5.000 Erledigungen im Jahr 2005 sind ein Beleg für die engagierte Arbeit aller
im Bundesverfassungsgericht Tätigen.
- Nachdem über viele Jahre die Zahl der Eingänge in den beiden
Senaten mit leichten Schwankungen in etwa gleich war, ist nun im vierten Jahr
in Folge eine größere Anzahl von Verfahrenseingängen im Ersten Senat festzustellen.
Danach sind 2005 im Ersten Senat etwa 20 % mehr Verfahrenseingänge
registriert worden als im Zweiten Senat.
- Merklich angestiegen (im Schnitt um etwa 20 %) ist die
Anzahl der aufgehobenen Gerichtsentscheidungen. Dabei liegt der prozentuale Anteil
der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden auch in diesem Jahr entsprechend den
Zahlen seit Bestehen des Gerichts bei ca. 2,5 % (Seite 1 und 17), so dass
trotz des Anstiegs der Aufhebungen von Gerichtsentscheidungen auch diese
Jahresstatistik belegt: Nur wenige Gerichtsentscheidungen wurden im Vergleich
zu der großen Anzahl der eingelegten Verfassungsbeschwerden aufgehoben.
- Als neue Zahl erscheint in der Jahresstatistik die Anzahl
der zugestellten Verfahren (Seite 15).
- Ebenso neu ist, dass in den jeweiligen Übersichten nicht nur
zwischen Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden mit und ohne Begründung
unterschieden wird, sondern auch die Tenorbegründungen gesondert ausgewiesen
werden (Seite 17, 39, 47). Es ist eine sehr bewusste Entscheidung der Kammern,
ob und in welcher Form sie eine Entscheidung mit einer Begründung versehen.
- Im Gegensatz zu den Eingängen im Verfahrensregister ist
nunmehr seit drei Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Eingaben und Beschwerden
im Allgemeinen Register festzustellen. Die auf Seite 51 dargestellten Zahlen
belegen auch, dass die Institution des Allgemeinen Registers, welches gemäß der
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts u.a. in Fällen offensichtlicher
Unzulässigkeit die Beschwerdeführer über diese Tatsache belehrt, recht
erfolgreich ist: Nur etwas mehr als ein Drittel der so belehrten Personen besteht
auf einer richterlichen Entscheidung; etwa zwei Drittel nehmen Abstand von
ihrem Anliegen.
Die Zahlen der Jahresstatistik 2005 können
keine Auskunft darüber geben, welche Bedeutung die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts für die Bürger und Bürgerinnen haben und wie groß
deren Interesse daran ist. Hier liefern die Daten von der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
interessante Zahlen:
- Im Jahresdurchschnitt 2005 sind pro Tag etwa 161.000 Zugriffe
auf Dokumente des Bundesverfassungsgerichts zu verzeichnen, wobei ein Besucher
der Homepage, der auf mehrere Dokumente zugreift, mehrfach gezählt wird.
- Die höchste Anzahl von Zugriffen wurde am 25. August 2005
festgestellt. An diesem Tag wurden mehr als über eine Million Zugriffe
(1.051.751) registriert. Ursache war wohl die Verkündung des Urteils zur
Bundestagsauflösung (2 BvE 4/05).
Bezüglich des Herunterladens einzelner Entscheidungen
seit Bestehen der Homepage des Bundesverfassungsgerichts kann folgende
„Hitliste“ festgestellt werden:
- 2 BvR 1436/02 („Kopftuch-Entscheidung“) 69.563 Zugriffe
- 2 BvF 1/02 („Zuwanderungsgesetz“) 50.854 Zugriffe
- 1 BvF 1/01 („Lebenspartnerschaft“) 40.667 Zugriffe.
Interessant ist, dass sich hinsichtlich
des Herunterladens von Presseerklärungen zu einzelnen Entscheidungen eine
andere „Hitliste“ ergibt. Diese sieht wie folgt aus:
- 1 BvR 2014/95, 81/98, 1629/94, 1681/94
(„Pflegeversicherung“) 39.061 Zugriffe
- 2 BvF 1/02 („Zuwanderungsgesetz“) 34.684 Zugriffe
- 2 BvR 167/02 („Sozialversicherungsbeiträge von
Kindern – absetzbare Unterhaltsaufwendungen“) 34.256 Zugriffe.
Erstaunlich ist, dass in beiden Listen
Urteil und Presseerklärung zum Urteil zur Bundestagsauflösung nicht enthalten sind.
Die Zahl der Zugriffe insgesamt zeigt aber deutlich, wie groß das Interesse der
Öffentlichkeit an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist.
Karlsruhe, im Februar 2006
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier
Präsident des Bundesverfassungsgerichts