Aufgaben, Verfahren und Organisation - Jahresstatistik 2001 - Vorwort
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50 Jahre Bundesverfassungsgericht
Diese Statistik zeigt in den Gesamtübersichten auf den ersten 7 Seiten das quantitativ messbare Wirken des Bundesverfassungsgerichts in rund 50 Jahren, genauer: von 50 Jahren und fast 4 Monaten.
Wenn auch die ersten Entscheidungen bereits am 9. September 1951 ergangen sind, wird als "Tag der Eröffnung" in den Annalen des Gerichts der 28. September 1951 fest gehalten. Und so fand am 28. September 2001 der Festakt aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts im Badischen Staatstheater in Karlsruhe statt. Herr Bundespräsident Dr. Johannes Rau und die anderen Repräsentanten der Verfassungsorgane, zahlreiche staatliche und kirchliche Würdenträger, Vertreter aus kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen sowie eine große Anzahl Präsidenten und Mitglieder nationaler und internationaler Verfassungsgerichtshöfe und weiterer Gerichte feierten mit den aktiven und ehemaligen Richterinnen und Richtern und Beschäftigten des Bundesverfassungsgerichts dieses Jubiläum. Das Gelingen des Festaktes war nicht nur das Werk der Redner und Musikanten, sondern auch des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, die das Bundesverfassungsgericht bei dieser Feierlichkeit aber auch bei dem Bürgerfest am 7. Juli 2001 und der Vernissage und late night am 6. Juli 2001 in dankenswerter Weise unterstützt haben.
Allen Akteuren auf diesen beiden großen Veranstaltungen, aber auch bei den zahlreichen weiteren Festlichkeiten, wie das erste Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2001 aus diesem Anlass, die gemeinsamen Kolloquien mit der Juristischen Studiengesellschaft, die Herausgabe und Präsentation der 10-DM-Gedenkmünze und des Sonderpostwertzeichens, sei anlässlich dieser Jahresstatistik nochmals im Namen aller Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts herzlich gedankt. Dieser Dank gilt auch den Bürgern und Bürgerinnen und den publizistischen Aktivitäten der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens sowie der Wissenschaft und der Kultur, die an dem 50-jährigen Jubiläum mit großem Interesse teilgenommen und es in Schrift und Bild begleitet haben.
Obgleich die vom Gericht gern wahrgenommene Aufgabe, das 50-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts öffentlich zu begehen, ein merkbarer Posten im Arbeitsalltag des Gerichts war, zeigen die in der Jahresstatistik enthaltenen Zahlen für das Jahr 2001, dass dies keine Auswirkung auf die eigentliche Arbeit des Gerichts hatte. Die Zahl der Eingänge ist zwar gegenüber dem Jahr 2000 um ca. 200 zurückgegangen, die Zahl der Erledigungen lag - wie in den vergangenen Jahren - mit ebenfalls ca. 200 erkennbar über der Zahl der Eingänge. Hier zeigt sich, dass das Gericht auch Verfahren aus früheren Jahren, und zwar insbesondere aus jenen, in denen die Zahl der Eingänge deutlich über 5.000 - im Jahre 1995 bei knapp 6.000 - lagen, entschieden hat.
Die letzte Statistik (S. 45) verdeutlicht, dass die sonstigen Eingänge und Eingaben, die nicht - oder zumindest zunächst nicht - in das Verfahrensregister eingetragen werden, seit 1998 wieder eine ansteigende Tendenz zu verzeichnen haben. Waren es 1998 noch 7.090 sind es im Jahr 2001 8.536 gewesen. Zu diesen Eingängen zählen insbesondere solche, die zwar von den Einsendern als Verfassungsbeschwerde bezeichnet werden, jedoch einen Antrag oder ein Anliegen betreffen, für das das Bundesverfassungsgericht keine Zuständigkeit hat oder mit welchem ein offensichtlich unzulässiges Verfahren angestrebt wird. Soweit die Einsender nach Belehrung darauf bestehen, dass die Eingabe den Richtern und Richterinnen vorgelegt wird, wird die Sache nach der Geschäftsordnung in das Verfahrensregister eingetragen. Die Anzahl der so registrierten Verfahren (in der Regel Verfassungsbeschwerden) zeigt - in Relation zu der Gesamtanzahl der in das Verfahrensregister eingetragenen Verfahren -, dass rund ein Drittel der Absender der insgesamt registrierten Verfahrenseingänge zuvor von Mitarbeitern des Gerichts auf die Unzulässigkeit ihres Anliegens oder des angestrebten Verfahrens hingewiesen wurde.
Karlsruhe, im Februar 2002
Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts |