Aufgaben, Verfahren und Organisation - Jahresstatistik 2000 - Vorwort
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Für den eiligen Leser und die eilige Leserin
Die Statistik des Jahres 2000 bietet einen Überblick über die Zahlen der bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangenen und von diesem erledigten Verfahren. Zeitreihen gestatten es, die Entwicklung der Geschäftszahlen über fast ein halbes Jahrhundert zu verfolgen. Sie zeigen, dass sich die Zahl der Verfassungsbeschwerden auf hohem Niveau eingependelt und seit 1993 die Zahl von rund 4.700 Verfassungsbeschwerden nicht mehr unterschritten hat. Die Differenz zwischen den Jahren 1999 und 2000 beträgt ein statistisch kaum ins Gewicht fallendes Minus von 54 Verfassungsbeschwerden.
Schaubilder und Graphiken verdeutlichen die Häufigkeit von Sondervoten, die durchschnittliche Verfahrensdauer und das Verhältnis von Eingängen und Erledigungen. Danach werden 67,4 v.H. aller Verfassungsbeschwerden innerhalb eines Jahres, weitere 20,9 v.H. binnen zweier Jahre erledigt. Die Graphik über das Verhältnis der Eingänge zu den Erledigungen seit dem Jahr 1995 veranschaulicht, dass mit steigender Tendenz seit dem Jahre 1997 mehr Verfahren erledigt werden als eingehen. Betrug die Differenz im Jahre 1999 schon 323 Verfahren, so sind im Vorjahr 410 Verfahren mehr zum Abschluss gebracht worden, als neue Verfahren eingegangen sind.
Das Schaubild über die geographische Streuung der Verfassungsbeschwerden macht zweierlei deutlich: Zum einen belegt es eine gewisse Beschwerdefreudigkeit der Bürger und Bürgerinnen der beiden großen Stadtstaaten Hamburg und Berlin. Zum anderen bestätigt es die bisherige Erfahrung, dass die Bürger und Bürgerinnen der neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor - bezogen auf ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung - weniger häufig das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Seit dem Jahre 1951 hat das Bundesverfassungsgericht in 523 Fällen Gesetze, Verordnungen oder Einzelnormen ganz oder teilweise für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Das ist eine verschwindend geringe Zahl, wenn man diese zu der in die Tausende gehende Gesamtzahl der während des Bestehens der Bundesrepublik erlassenen Gesetze und Verordnungen in Beziehung setzt. Diese Zahlenverhältnisse relativieren erheblich die gern kolportierte These, dass die Politik in Karlsruhe und nicht in Bonn oder Berlin gemacht werde.
Eine Voraussicht des ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, wird allerdings stets von neuem bestätigt, dass sich nämlich nicht nur jene an das Bundesverfassungsgericht wenden, die sich in ihren Grundrechten verletzt glauben, sondern viele, die in ihrer Not oder Unzufriedenheit mit der Politik um Hilfe, Milde oder ein Eingreifen bitten. Demgegenüber gilt es immer wieder deutlich zu machen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns zu kontrollieren, nicht aber für eine höhere Gerechtigkeit oder eine gute Politik zu sorgen hat.
Die sich dem Gericht im Jahre 2001 stellenden Aufgaben sind vielfältig. Erwähnt seien nur aus dem Zuständigkeitsbereich des Ersten Senats u.a. Verfahren auf den Gebieten des Sozialrechts, so etwa zur Pflegeversicherung, des Familienrechts, z.B. zum Ehegattenunterhalt, und das Verfahren über die Einführung des Unterrichtsfachs "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde". Der Zweite Senat wird sich unter anderem mit der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsunterschiede in den neuen Ländern und der allgemeinen Wehrpflicht sowie mit der Rentenbesteuerung beschäftigen.
Zuallerletzt sei mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht sein 50-jähriges Bestehen
- am 7. Juli 2001 mit einem Bürgerfest rund um das Gericht
und
- am 28. September 2001 mit einem Festakt im Badischen Staatstheater Karlsruhe
feiern wird.
Prof. Dr. Jutta Limbach
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts