Aufgaben, Verfahren und Organisation - Jahresstatistik 1999 - Vorwort

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Auch in diesem Jahr legt das Bundesverfassungsgericht durch Herausgabe einer Statistik Rechenschaft über die Tätigkeit des Gerichts ab.

Aus dem hier dargestellten Zahlenmaterial ist Folgendes hervor zu heben:

Die vorgelegten Zahlen enthalten rein quantitative Aussagen. Über die Qualität der Arbeit dieses Gerichts mögen die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit urteilen. Die Mitglieder des Gerichts können aber darauf hinweisen, dass nicht nur die große Anzahl der eingegangenen Verfahren die Arbeitsbelastung des Gerichts ausmacht, sondern insbesondere die Senatsentscheidungen wegen ihrer tatsächlichen und rechtlichen Komplexität einen enormen Aufwand erfordern. Insoweit sei auf die in der amtlichen Entscheidungssammlung erschienenen und noch erscheinenden Senatsentscheidungen verwiesen.

Zum Abschluss sei ein Blick in die Zukunft gewagt: Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Anzahl der eingehenden Verfahren geringer wird. Darüber hinaus wissen wir, dass noch zahlreiche Verfahren aus den vergangenen Jahren anhängig sind. Das Gericht ist bemüht, wie auch die Übersicht über die Verfahrensdauer von Verfassungsbeschwerden zeigt, zeitnah zu entscheiden. Bei den noch anhängigen Verfahren hat eine Analyse ergeben, dass ein Schwerpunkt der Rechtsmaterien in diesen Verfahren die sog. wiedervereinigungsbedingten Rechtsfragen sind. Die Materien reichen vom Dienstrecht (Institutionsfragen, ungleiche Vergütung in Ost und West), dem Strafrecht (Rehabilitierungsverfahren), den Vermögensfragen im weitesten Sinne, über sozialrechtliche Verfahren bis hin zu familienrechtlichen Fragen. Die durch die Wiedervereinigung aufgeworfenen Rechtsfragen erweisen sich im Alltagsgeschäft als besonders schwierig und daher arbeitsintensiv. Hier gab es und wird es mehrere Senatsentscheidungen zu den verschiedenen Rechtsgebieten geben. Das Gericht ist im Interesse der Bürger aus den Beitrittsländern bemüht, diese Verfahren zügig zu entscheiden. Wir werden - wie in den vergangenen Jahren - im Rahmen unserer Kräfte das Möglichste tun.
 

Prof. Dr. Jutta Limbach

Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts