BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 3196/08 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Frau D...
Mühlweg 46, 06114 Halle -
gegen a) | den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 6. Oktober 2008 - 13 II 435/08 -, |
b) | den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 12. August 2008 - 13 II 435/08 - |
hier: | Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen:
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt R. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Hohmann-Dennhardt | Gaier | Kirchhof |