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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvQ 29/01 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über den Antrag
den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Juni 2001 - Not 16/01 - vorläufig auszusetzen und das Oberlandesgericht anzuweisen, die Aushändigung der Bestallungsurkunde an einen Mitbewerber einstweilen zu unterlassen,
- Antragsteller: Rechtsanwalt W...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
am 18. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 11. Juli 2001 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Jaeger | Hömig | Bryde |